Masseverbindlichkeiten im Eröffnungsverfahren: Befugnisse und Nachweise
Viele Betriebe werden bereits zwischen Insolvenzantrag und Eröffnung fortgeführt. Ob Verbindlichkeiten aus dieser Zeit später aus der Masse zu erfüllen sind, hängt davon ab, welche Anordnungen das Insolvenzgericht getroffen hat und wer die Verbindlichkeit eingegangen ist.
§ 55 Abs. 2 InsO · § 270c Abs. 4 InsO · BGH IX ZR 195/01
Stand September 2026Lesezeit 8 Minuten