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Wissen · Fachbeiträge

Freigaben, Haftung und E-Rechnung in der Betriebsfortführung

Die Beiträge richten sich an Insolvenzverwaltung, Sachwaltung und Fortführungsleitung. Sie behandeln die rechtlichen Anforderungen an Freigaben, Nachweise und Rechnungen im fortgeführten Betrieb und beschreiben, wie sie sich im Verfahren organisatorisch umsetzen lassen.

5 BeiträgeZuletzt aktualisiert September 2026

Verzeichnis

Eröffnungsverfahren

Masseverbindlichkeiten im Eröffnungsverfahren: Befugnisse und Nachweise

Viele Betriebe werden bereits zwischen Insolvenzantrag und Eröffnung fortgeführt. Ob Verbindlichkeiten aus dieser Zeit später aus der Masse zu erfüllen sind, hängt davon ab, welche Anordnungen das Insolvenzgericht getroffen hat und wer die Verbindlichkeit eingegangen ist.

§ 55 Abs. 2 InsO · § 270c Abs. 4 InsO · BGH IX ZR 195/01

Stand September 2026Lesezeit 8 Minuten

Betriebsfortführung

Masseverbindlichkeiten dokumentieren: Anforderungen an den Freigabenachweis

In der Betriebsfortführung entstehen laufend Masseverbindlichkeiten, oft kurzfristig und nach telefonischer Absprache. Ob eine solche Entscheidung später einer Haftungsprüfung standhält, hängt wesentlich davon ab, wie sie dokumentiert wurde.

§ 55 InsO · § 61 InsO · BGH IX ZR 48/03

Stand September 2026Lesezeit 6 Minuten

Masseunzulänglichkeit

Masseunzulänglichkeit: Folgen der Anzeige für Freigaben und Zahlungen

Reicht die Masse nicht aus, um die fälligen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, muss der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit anzeigen. Danach gilt eine feste Rangordnung, und für jede Verbindlichkeit kommt es darauf an, ob sie vor oder nach der Anzeige begründet wurde.

§ 208 InsO · § 209 InsO · BGH IX ZR 22/05

Stand September 2026Lesezeit 7 Minuten

Gläubigerausschuss

Kassenprüfung durch den Gläubigerausschuss: Pflichten, Umfang und Haftung

Die Mitglieder eines Gläubigerausschusses haben den Insolvenzverwalter zu überwachen und den Geldverkehr und -bestand prüfen zu lassen. Verletzen sie diese Pflichten schuldhaft, haften sie persönlich. Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an Beginn, Intensität und Organisation der Prüfung konkretisiert.

§ 69 InsO · § 71 InsO · BGH IX ZR 140/11

Stand September 2026Lesezeit 7 Minuten

E-Rechnung

E-Rechnungspflicht in der Betriebsfortführung: Fristen und Handlungsbedarf

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung beginnt 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz und 2028 für die übrigen Unternehmen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Für fortgeführte Betriebe fällt die Umstellung in eine Zeit, in der sich durch das Insolvenzverfahren ohnehin Zuständigkeiten, Postfächer und Freigabewege ändern.

BMF 15.10.2024 · BMF 15.10.2025 · EN 16931

Stand September 2026Lesezeit 7 Minuten

InsoDesk

Jede Freigabe mit Person, Rolle und Zeitstempel.

In InsoDesk durchlaufen Bestellungen, Rechnungen und Zahlungen einen Freigabeweg mit Wertgrenzen je Rolle, und Vorgangsänderungen und Freigabeentscheidungen werden in einer kryptographisch verketteten Auditkette dokumentiert. Auf Wunsch zeigen wir das an einem Ihrer Verfahren.